25-Hydroxy-Vitamin D total
Limitationen für die Bestimmung von Vitamin D gemäss Analysenliste (Ausgabe vom 1.8.2022): 1. Nur einmal verrechenbar im Falle einer separaten Bestimmung der beiden Formen von 25-Hydroxy-Vitamin-D(25- OH-D3 und 25-OH-D2). Nur bei Patienten und Patientinnen einer der folgenden Erkrankungen oder Verdacht auf eine der folgenden Erkrankungen: Rachitistraumatische Fraktur, unklarem Sturzereignis bei Patienten >= 65 Jahre, anamnestisch erhöhtem Frakturrisiko bei Patienten >= 65 Jahre einer der folgenden Erkrankungen oder Verdacht auf eine der folgenden Erkrankungen, die den Vitamin D Stoffwechsel oder dessen Absorption beeinflussen: Nierenerkrankungen inkl. Urolithiasisörungen des Parathormons, der Kalzamie und/oder der Phosphatamie Erkrankungen Medikamente einnehmen, die den Vitamin D Stoffwechsel oderdessen Absorption beeinflussen. Falls eine Verlaufskontrolle des Vitamin D Spiegels im Rahmen einer der unter Punkt 2 gelisteten Falle indiziert ist, darf die Analyse maximal einmal pro 3 Monate verrechnetwerden.

